Treasure Public Sector · Beratung
Die meisten KI-Vorhaben in der Verwaltung scheitern nicht an der Technik, sondern an der Vorarbeit: falsch gewählter Use-Case, ungeklärter Rechtsrahmen, fehlende Akzeptanz. Wir beraten Behörden von der Strategie über das Use-Case-Assessment bis zum Rollout — mit Juristinnen und Juristen, die Legal-Tech-Projekte selbst verantwortet haben. Auch unabhängig von unserer Plattform.
Warum Beratung
Wer mit dem schwierigsten Verfahren startet, verbrennt Budget und Vertrauen. Wer mit dem richtigen startet, hat nach wenigen Monaten ein Ergebnis, das im Haus überzeugt. Genau diese Auswahl — und die rechtliche Absicherung drumherum — ist unsere Kernleistung.
Wir bewerten Ihre Verfahren nach Fallzahl, Bindungsgrad und Aufwand — und benennen die zwei bis drei mit dem klarsten Wirkungsnachweis.
AI Act, DSGVO, § 35a VwVfG, Geheimschutz: Wir klären vorab, was zulässig ist — und dokumentieren es prüffähig, statt es zu hoffen.
Ohne die Sachbearbeitung wird kein Rollout gelingen. Wir binden Fachbereiche, Personalrat und IT früh ein — das entscheidet über Erfolg.
Leistungen
Einzeln buchbar oder als durchgehende Begleitung — je nachdem, wo Ihr Haus gerade steht.
Bestandsaufnahme von Verfahren, Datenlage und IT-Landschaft. Ergebnis: eine priorisierte Use-Case-Landkarte mit Aufwand und erwartetem Nutzen.
Nachvollziehbare Schätzung von Entlastung und Rückstauabbau — als belastbare Grundlage für Haushalt und Entscheidungsvorlage.
Risikoklassifizierung nach EU AI Act, Unterstützung bei DSFA, Verarbeitungsverzeichnis und Human-in-the-loop-Konzept.
Schutzbedarfsfeststellung, Sicherheitskonzept und Anbindung an Ihren Informationsverbund — abgestimmt mit Ihrer IT-Sicherheit.
Zuarbeit für Leistungsbeschreibung und Markterkundung — technisch präzise und anbieterneutral formuliert.
Vom kontrollierten Pilotbetrieb in den Regelbetrieb: Zielbild, Meilensteine, Betriebs- und Betreuungsmodell.
Vorgehen
Interviews mit Fachbereich, IT und Datenschutz. Wir hören zu, bevor wir vorschlagen — und sagen auch, wo KI nicht die Antwort ist.
Verfahren bewertet nach Fallzahl, Bindungsgrad, Datenlage und Aufwand. Ergebnis: eine priorisierte Liste mit begründeter Empfehlung.
AI-Act-Einordnung, DSFA-Unterstützung, Schutzbedarf und Human-in-the-loop-Konzept — prüffähig dokumentiert.
Ein Verfahren, ein überschaubarer Kreis, messbare Kriterien. Nach wenigen Monaten steht ein belastbares Ergebnis.
Die Sachbearbeitung wird geschult, nicht überrollt — abgestimmt mit der Legal AI Academy und der KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 AI Act.
Überführung in den Produktivbetrieb mit Betriebsmodell, Rollen und Roadmap für die nächsten Verfahren.
Unser Anspruch
Wir beraten auch dann, wenn am Ende nicht unsere Plattform steht. Wenn ein Verfahren keinen tragfähigen KI-Fall hergibt, sagen wir das — das ist auf Dauer wertvoller als ein Projekt, das im Haus keine Rückendeckung findet. Im Assessment arbeiten wir anbieterneutral.
„Wir sagen Ihnen auch, wenn KI bei einem Verfahren die falsche Antwort ist. Genau dafür holt man sich Beratung."
Wer berät
Boutiq AI wurde von drei Alumni von Freshfields gegründet, einer der größten Kanzleien der Welt: Tobias Warken (CEO), Moritz Biersack (CTO) und Dr. Annalisa Steiner (CLO).
Wir haben über zwanzig Legal-Tech- und Automatisierungsprojekte verantwortet — darunter eine Plattform mit 1,5 Mio. Schadenpositionen. Sie sprechen bei uns nicht mit einem Vertrieb, sondern mit den Menschen, die die Projekte selbst gefahren haben.
Ob erste Orientierung oder konkreter Pilot — wir ordnen im Erstgespräch ein, was als Nächstes sinnvoll ist.